ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Popular Pictures, vertreten durch Matthias Popp (im Folgenden als Popular Pictures bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, sowie Annahme eines Kostenangebots, erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit den Kunden, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

VERTRAGSABSCHLUSS UND RÜCKTRITT

a. Angebote von Popular Pictures sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden bzw. durch die in dem Angebot ausgewiesene Anzahlung oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch Popular Pictures ohne vorherige Bestätigung zustande.

b. Sollte Popular Pictures durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Popular Pictures zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (wenn nicht das Reverse Charge Verfahren zum Einsatz kommt). Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in dem  jeweiligen Angebot aufgeführten Fristen ohne Abzug zur Zahlung fällig (in jedem Fall jedoch maximal 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.

b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Popular Pictures. Dies inkludiert auch etwaige Nutzungsrechte, die für einzelne Projekte eingekauft wurden.

ZAHLUNGSVERZUG

a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

b. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Popular Pictures vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

ZURÜCKBEHALTUNG, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG

a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

b. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von Popular Pictures ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.

c. Popular Pictures kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.

SCHADENSERSATZ

Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

HAFTUNG

An Popular Pictures übergebene Gegenstände und Materialien werden von Popular Pictures grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.

AUFBEWAHRUNG, ARCHIVIERUNG UND HERAUSGABE VON DATEN UND UNTERLAGEN

Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschließlich zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Popular Pictures. Falls eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, vom Kunden gewünscht ist, muss dafür ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Popular Pictures für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien werden (laut Angebot, auf Wunsch des Kunden) von Popular Pictures mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.

NUTZUNGSRECHTE UND FREIHALTUNG

a. Der Kunde sichert Popular Pictures zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt Popular Pictures die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.

b. Der Kunde sichert Popular Pictures zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton-und Videomaterialien verfügt und räumt Popular Pictures die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.

c. Der Kunde verpflichtet sich, Popular Pictures von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und Popular Pictures entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von Popular Pictures aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

d. Popular Pictures steht es frei von jedem Film- /Video- /Animationsprojekt einen Director’s Cut anzufertigen und diesen auf allen Kanälen ohne zeitliche Beschränkungen zu veröffentlichen.

URHEBERRECHT, VERVIELFÄLTIGUNG UND LIZENZFREIGABE

a. Popular Pictures besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.

b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.

c. Der Vertragspartner räumt Popular Pictures das Recht ein, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen, bspw. in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage.

d. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, soweit nicht anders vereinbart, Standard-Lizenzfreigabe für die weltweite Internetnutzung inkl. sozialen Netzwerken und Videoplattformen wie Facebook, YouTube oder Vimeo für eine Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen und im Angebot vermerkt werden.

GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH

a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware (oder Dienstleistung) und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben.

b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

c. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist Popular Pictures eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Popular Pictures hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

d. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien verändert hat, die von Popular Pictures zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

ZUSATZLEISTUNGEN

a. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im KVA erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.

PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Popular Pictures zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Popular Pictures. Der Gerichtsstand ist Barcelona, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann Popular Pictures auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.

 

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